Ultraschalltherapie

Ultraschall bewirkt im menschlichen Körper Wärme und Vibration. Dies hat einen schmerzlindernden Effekt. Außerdem wird die Zellregeneration unterstützt. Die Therapie mittels Ultraschall gehört als eine Elektrotherapie auch zu den Physikalischen Therapien. Der zur Therapie verwendete Frequenzbereich beträgt zwischen 0,8 und 3 MHz.

 

Wann ist die Behandlung angezeigt?

 

  • Allgemein bei Erkrankungen, bei denen eine Wärmebehandlung ebenfalls hilfreich wäre
  • Bei verschlissenen Gelenken (Arthrose)
  • Bei Muskelverspannungen
  • Zur Knochenheilung
  • Tennisarm und Golfellenbogen
  • Verstauchungen, Prellungen, Schwellungen, Verspannungen, Muskelverhärtungungen (Myogelose) und Muskelverkürzungen
  • Morbus Bechterew.

 

 

 

Was ist im Vorfeld zu beachten?

 

Nicht zu empfehlen ist die Behandlung bei:

 

  • Gelenkersatz mit Stoffen aus Polyethylen
  • Akut fiebrigen Erkrankungen  
  • Strahlentherapeutisch behandelten Personen
  • Blutgerinnungsstörungen (Hämophilie oder während der Einnahme  gerinnungshemmender Medikamente wie Heparin oder Marcumar)
  • Gefäßerkrankungen wie Varizen und Thrombosen
  • Tumoren und Metastasen.